Förderprogramm internationaler musikalischer Begegnungen

Antragstellung

Änderungen im Verfahren seit dem 01.01.2020

Inhaltlich neu ist, dass auch die Teilnahme an „kulturell bedeutenden und anerkannten internationalen musikalischen Festivals“ bezuschusst werden darf, auch wenn kein unmittelbarer Austausch mit einem konkreten Partnerensemble stattfindet. Die bisherige Frist zur Antragseinreichung (31.03.) entfällt ab sofort.

 

Anträge sind so früh wie möglich, zwingend jedoch vor dem Abschluss des ersten dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Flug- oder Hotelbuchung), einzureichen. Sie können auch jahresübergreifend, z. B. 2026 für eine Maßnahme in 2027, eine Maßnahme einreichen. Bitte beantragen Sie Ihr Vorhaben direkt und zeitnah. Eine Einreichung über den DHV Landesverband Bayern e. V. sollte vermieden werden, damit ein sogenannter „Vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ möglichst zeitnah erteilt werden kann.

 

Der Förderantrag kann ausschließlich über das Zuschussportal (https://laienmusik-bayern.de/) gestellt werden.

 

Die Abrechnung ist spätestens 2 Monate nach Abschluss der Maßnahme einzureichen. Die Auszahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt, wenn das Vorhaben bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres abgeschlossen und der zahlenmäßige Nachweis fristgerecht vorgelegt wurde, bis zum 31. Dezember desselben Jahres bzw. für Vorhaben, die nach dem 30. September abgeschlossen werden, bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Grundvoraussetzung für die Auszahlung ist in jedem Fall, dass der – nach der erfolgreichen Prüfung aller Abrechnungsunterlagen – übersandte Zuschussvertrag gegengezeichnet bei der Bayerischen Musikrat Projekt GmbH vorliegt.

 

Alle Antrags und Abrechnungsformulare sowie die aktuellen Richtlinien finden Sie auch auf der Webseite des Bayerischen Musikrats (BMR).

FAQs

Wer kann Förderungen beantragen?

Einen Förderantrag können die Träger von Laienmusikensembles stellen, die ihren Sitz in Bayern haben. Der Träger muss Mitglied in einem Laienmusikdachverband sein. Dieser Dachverband muss seinerseits dem Bayerischen Musikrat e. V. angehören.

Als Zuwendungsempfänger kommen nur Einrichtungen in Betracht, die unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallen. Das bedeutet, die Einrichtung muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) dienen.

Gefördert werden Auslandsreisen:

  • Konzertreise mit musikalischen Begegnungscharakter
  • bei Teilnahme an einem Wettbewerb
  • bei Teilnahme an einem Festival

Ein musikalischer Begegnungscharakter liegt vor, wenn ein kulturelles Gemeinschaftskonzert mit einem konkret benannten ausländischen Laienmusikensemble stattfindet. Die Musik steht bei der Veranstaltung im Vordergrund.

  • Reisen zu Veranstaltungen, die einen geselligen Charakter im Vordergrund stehend haben, z.B. Weinfest, Volksfeste, Partyveranstaltungen
  • Nur Teilnahme an Musikumzüge
  • Nachbarschaftsbesuche, d.h. Besuche von Vereinen, die nur durch die Landesgrenze getrennt sind
  • Höflichkeitsbesuche
  • Musikalische Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Städtepartnerschaft stehen
  • Reisen, die zu kommerziellen Veranstaltungen führen
  • Kommerzielle Reisen mit überwiegend touristischem Charakter
  • Reisen von Hochschul- bzw. Schulensembles, sofern die Reise im (hoch)schulischen Kontext steht.
  • Eintägige Reisen ohne Übernachtung
  • Gastensembles, die zu Besuch bei Laienmusikensembles sind
  • Keine Veranstaltungen im Inland

Die Förderberechnung unterscheidet sich nach dem Reiseziel. Reisen innerhalb Europas und außerhalb Europas erfahren dabei eine unterschiedliche Gewichtung.

Reisen innerhalb Europas werden maximal mit 15 Euro je Reisetag und aktiven Musikerinnen und Musiker gefördert. Bei einem Auftritt mit höchstens drei Reisetagen, mit zwei oder mehr Auftritten bis höchstens fünf Reisetagen.

 

z.B.:
6 aktive Musiker, fünf Reisetage nach Wien, 1 Gemeinschaftskonzert
-> 6*3*15 Euro=270 Euro

Reisen außerhalb Europas werden maximal 30 Euro je Reisetag und aktiven Musikerinnen und Musiker gefördert. Bei einem Auftritt mit höchstens fünf Reisetagen, mit zwei und mehr Auftritten bis höchstens zehn Reisetagen.

 

z.B.:
6 aktive Musikerinnen und Musiker, fünf Reisetage nach Tunis, 1 Gemeinschaftskonzert und 1 Einzelkonzert
-> 6*5*30 Euro=900 Euro

Der Förderantrag kann ausschließlich über das Zuschussportal (https://laienmusik-bayern.de/) gestellt werden.
Dort ist das Antragsformular hinterlegt und kann online ausgefüllt werden. Unterlagen, wie Freistellungsbescheide, Einladungen und Programme können dort einfach hochgeladen werden.
Der Antrag kann digital unterzeichnet oder das unterzeichnete Formular hochgeladen werden. Der Antrag muss von den vertretungsberechtigten Personen unterzeichnet werden. Bitte achten Sie auf die Vertretungsregelungen Ihrer Organisation (z.B. bei Verein: aus Ihrer Satzung: Einzel-/ Gesamtvertretung/ gemischte Form). Mit Unterzeichnung geht der Antrag beim Bayerischen Musikrat gem. Projektgesellschaft GmbH ein.

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