Förderprogramm für Laienmusik

Antragstellung für:

Ensembleleiter | Noten & Instrumente

Die Antragstellung für Ensembleleiter-Zuschüsse und für Zuschüsse für Noten und Orchesterinstrumente erfolgt ausschließlich über das Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrats (BMR). Die jeweiligen Antragsformulare werden ab Mitte September des laufenden Jahres in diesem Zuschuss-Portal zugänglich gemacht. Der Abgabeschluss ist jeweils der 31.10. des laufenden Jahres.

Überregionale Veranstaltungen | Projekte der Jugendarbeit

Die Antragstellung für Projekte der Jugendarbeit und für überregionale Veranstaltungen erfolgt mittels Upload des Projektformulars „Antrag Allgemeiner Staatszuschuss“. Die Abgabe des Antrags ist bis zum 31.10.2026 möglich.

dazugehörig: die Bestandserhebung

Die Bestandserhebung ist Teil der Zuschussanträge und muss zwingend mit eingereicht werden, um Ensembleleiter- und Noten-/Instrumentenzuschüsse genehmigt zu bekommen. Die Abgabe des Bestandserhebungsformulars (mit Stand 31.12. des laufenden Zuschuss-Jahres) ist bis spätestens 31.01. des Folgejahres einzuhalten.

FAQs

Wann sind die Abgabetermine für Zuschussanträge und Bestandserhebung?

Zuschussanträge: jeweils bis zum 31.10. des laufenden Jahres

Bestandserhebung (mit Stand 31.12. des laufenden Jahres): jeweils zum 31.01. des Folgejahres.

Alle Mitgliedsvereine im DHV Landesverband Bayern e. V. – Staatliche Zuwendungen dürfen ausschließlich an gemeinnützige Vereine weitergegeben werden.

Ein Zuschussantrag ist von einer nach §26 BGB vertretungsberechtigten Person des Vereins zu unterzeichnen. Vertretungsberechtigt ist, wer im Vereinsregister eingetragen ist.

Zweckgebunden sind Einnahmen, die dem Verein für eine bestimmte Verwendung zugehen, z. B. ein kommunaler Zuschuss zum Chorleiter-/Dirigentenhonorar, eine Spende zum Kauf von Noten oder Teilnehmerbeiträge für eine bestimmte Fortbildung. Eine solche zweckgebundene Einnahme muss im Antragsformular entsprechend berücksichtigt werden. Sofern keine zweckgebundenen Einnahmen vorliegen, sind im Antragsformular 0,00 Euro einzutragen.

Nein. Die Zuschussanträge (inkl. der entsprechenden Belege) sind nur noch ausschließlich über das Zuschussportal des Bayerischen Musikrats (BMR) einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig. Nähere Informationen zur Anmeldung auf dem Zuschussportal werden im Downloadformular „Vorgehensweise Antragstellung Förderprogramm Laienmusik“ beschrieben. Wir empfehlen dringend genügend Zeit zur Antragsstellung einzuplanen. Nach Fristende ist keine Antragsstellung mehr möglich.

Über den Antrag zum Allgemeinen Staatszuschuss kann die Anschaffung von Noten und Instrumenten bezuschusst werden. Hierbei sind Orchesterinstrumente gemeint – keine Privatinstrumente.

Über den Antrag „Dirigentenhonorare“ können qualifizierte Ensembleleiter gefördert werden.

NEU! Über einen Antrag zum Allgemeinen Staatszuschuss können auch Projekte der Jugendarbeit und für überregionale Veranstaltungen gefördert werden (siehe Richtlinien Allgemeiner Staatszuschuss)

Die Höhe der Förderung beträgt bei der Beschaffung von Instrumenten, welche für das gemeinsame Musizieren erforderlich sind, bis zu 20% der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 850.- Euro für ein Instrument.

Die Höhe der Förderung zur Beschaffung von Noten, welche zur Innovation des Musiziergutes bestimmt sind, beträgt bis zu 50% der Ausgaben.

Der Zuschuss an den Verein bzw. an das Ensemble zur Förderung qualifizierter Ensembleleiter darf 400.- Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Die jeweiligen Prozentsätze und Höchstgrenzen werden auf Basis der jährlich kumulierend eingehenden Anträge von der Vorstandschaft des DHV Landesverbands Bayern e. V. den verfügbaren Mitteln entsprechend angepasst und gegebenenfalls quotiert.

Ihr Verein kann einen Antrag auf Allgemeinen Staatszuschuss für folgende Bereiche stellen: Anschaffung von Noten und für die Anschaffung von Orchesterinstrumenten. Für jeden Zuschussbereich ist ein eigener Antrag zu stellen, da die Bereiche unterschiedlich gefördert werden.

Neu ab dem Jahr 2023 sind die Anträge für Jugendarbeit und überregionale Veranstaltungen. Auch hierfür ist für jeden Zuschussbereich ein eigener Antrag zu stellen.

Es müssen keine Originalbelege mehr eingereicht werden. Kopien oder Scans (PDF-Dateien) sind ausreichend. Wichtig bleibt jedoch, dass Rechnungsempfänger (Verein bzw. Ensemble) und ein Zahlungsvermerk (überwiesen am … / gebucht am …) auf dem Beleg vorhanden sind.

Der Verein kann für jedes Ensemble, das mit der jährlichen Bestandserhebung beim DHV Landesverband Bayern e. V. gemeldet wurde und von einem / einer staatlich anerkannten Dirigenten bzw. Dirigentin geleitet wird, einen Zuschuss zum Dirigentenhonorar beantragen. Die Eigenbeteiligung i. H. v. 10% zum Dirigentenhonorar ist vom Verein zu erbringen und gilt pro Ensemble.

Nur Vereine oder Ensembles, welche kontinuierlich im Vorjahr durch einen Leiter mit der Qualifikation eines staatlich anerkannten Leiters im Laienmusizieren oder einer mindestens gleichwertigen Qualifikation geführt worden sind, können bei der Förderung berücksichtigt werden.

Der Zuschuss an den Verein bzw. an das Ensemble darf 400.- Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Der Verein / das Ensemble muss bei der Honorierung seines Leiters eine Eigenbeteiligung von mindestens 10% erbringen.

Eine detaillierte Auflistung der Probenzeiten ist nicht mehr erforderlich. Es genügt die Bestätigung unter Punkt II., 1., dass im Förderzeitraum regelmäßig geprobt wurde.

  • Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik zum staatlich geprüften Leiter im Laienmusizieren (Dirigent oder Chorleiter)
  • Bescheid des Ministeriums über die staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder Chorleiter
  • Abschlussdiplom einer staatlichen Musikhochschule
  • Zeugnis einer Fachakademie über die Staatliche Musiklehrprüfung
  • Zeugnis über die künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien, Fachrichtung Musik
  • Zeugnis über die Prüfung für das Lehramt an Realschulen, Zweitfach Musik
  • Zeugnis über die Erste Prüfung für das Lehramt an Volksschulen, Zweitfach Musik bzw. Erste Prüfung mit musischem Wahlfach Musikerziehung
  • Zeugnis der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in Trossingen über den Lehrgang „Leitung von Akkordeonorchestern (Stufe B)“

Ja. Denn die antragsberechtigten Vereine müssen 1x jährlich eine Mitgliederliste der aktiven Mitglieder mit Namen und Geburtsdaten einreichen (Bestandserhebung einreichen). Der Meldeschluss bis 31.01. des Folgejahres des Zuschussantrags ist zwingend einzuhalten.

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